Rechtsprechung
BSG, 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestehen eimes Anspruchs auf Kostenvorschuss aus Mitteln der Sozialhilfe - Verstoß gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens wegen übermäßig strenger Handhabung verfahrensrechtlicher Schranken
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 19 Abs. 4; SGG § 109 Abs. 1 S. 2
Kostenvorschuß bei Begutachtung im sozialgerichtlichen Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf …
Auszug aus BSG, 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B
Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG wird deshalb verletzt, wenn die Gestaltung des Verfahrens nicht in angemessenem Verhältnis zu dem auf Sachverhaltsklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrensziel steht und insbesondere eine Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in der konkreten Situation vermissen läßt (vgl dazu BVerfGE 78, 823, 826; 88, 118, 124, 126 ff [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92] sowie BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2). - BSG, 31.01.1979 - 11 BA 129/78
Nichtzulassungsbeschwerde - Mitwirkung der Beteiligten bei der Sachaufklärung - …
Auszug aus BSG, 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B
Die Regelung, daß eine Nichtzulassungsbeschwerde auf eine Verletzung des § 109 SGG nicht gestützt werden kann, gilt ausnahmslos (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 34). - BSG, 23.09.1997 - 2 BU 177/97
Verwirklichung des Rechtsschutzes im im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung …
Auszug aus BSG, 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B
Dies ist ausgeschlossen (ebenso OVG Hamburg, FEVS 33, 475, 477; BayerVGH in VGHE By 24, 161 bis 164; BVerwG, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 30;… vgl ergänzend zu den Problemkreisen auch BSG SozR Nr. 21 zu § 109 SGG sowie Beschluß des 2. Senats des BSG vom 23. September 1997 - 2 BU 177/97, zur Veröffentlichung in SozR 3 § 109 SGG vorgesehen). - BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 118/95
Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Prozeßgrundrechts auf faires Verfahren
Auszug aus BSG, 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B
Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG wird deshalb verletzt, wenn die Gestaltung des Verfahrens nicht in angemessenem Verhältnis zu dem auf Sachverhaltsklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrensziel steht und insbesondere eine Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in der konkreten Situation vermissen läßt (vgl dazu BVerfGE 78, 823, 826; 88, 118, 124, 126 ff [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92] sowie BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2).
- BSG, 12.04.2000 - B 9 VH 1/99 R
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch übergangenen …
Denn die Beteiligten haben nach Art. 19 Abs. 4 GG Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und dieses Recht darf nicht dadurch verletzt werden, daß die Gestaltung des Verfahrens in nicht angemessenem Verhältnis zu den auf Sachaufklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrenszielen steht und insbesondere eine Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in der konkreten Situation vermissen läßt (vgl dazu BVerfGE 78, 123, 126; und ergänzend BVerfGE 88, 118, 124, 126 ff; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2 sowie Senatsurteil vom 26. August 1998 - B 9 Vs 7/98 B). - LSG Baden-Württemberg, 21.12.2009 - L 1 U 2137/09 Nach § 73 a Abs. 3 SGG sei die Übernahme des Kostenvorschusses im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe nicht möglich, was auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes des effektiven Rechtsschutzes und der Waffengleichheit zwischen unbemittelten und bemittelten Klägern gelte (unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 23.09.1997 - 2 BU 177/97 - und Urteil vom 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 - ).
Auch bei einem möglicherweise unbemittelten Kläger, der die Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG begehrt, darf das Gericht die Einholung davon abhängig machen, dass der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt (BSG, Beschlüsse vom 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B - …und vom 21.1.1958 - 2 RU 256/55 = SozR Nr. 21 zu § 109 SGG).
- LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 4 P 1946/10 Die dem Kläger für das Berufungsverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe erfasst nach dem eindeutigen Wortlaut des § 73a Abs. 3 SGG nicht ein Gutachten nach § 109 SGG (vgl. BSG, Beschluss vom 26. August 1998 - B 9 VS 7/98 B -, in juris;… BSG SozR 3-1500 § 109 Nr. 2).
In der Regel entspricht es auf Grund des Vorgenannten fehlerfreiem Ermessen, einen Kostenvorschuss anzufordern, auch bei einem (möglicherweise) unbemittelten Kläger (vgl. BSG, Beschluss vom 26. August 1998 - B 9 VS 7/98 B -, in juris).
- LSG Bayern, 05.06.2019 - L 17 U 340/18
Nichtbescheidung eines Antrags nach § 109 Abs. 1 Satz 1 SGG
Über diesen Antrag hat das SG weder durch gesonderten Beschluss noch in den Gründen seines Urteils vom 01.08.2018 entschieden (zu diesem Erfordernis siehe u.a. BSG v. 26.04.1967 - 9 RV 634/65, NJW 1967, 1534;… v. 31.01.1973 - 9 RV 362/72, juris Rn. 10; v. 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B, juris Rn. 3). - LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 VE 1/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Anhörung eines bestimmtes Arztes ohne …
Auch bei einem unbemittelten Kläger, der die Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG begehrt, darf das Gericht die Einholung davon abhängig machen, dass der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt (vgl. Bundessozialgericht vom 26. August 1998, B 9 VS 7/98 B, juris, sowie schon vom 21. Januar 1958, 2 RU 256/55, SozR Nr. 21 zu § 109 SGG). - BSG, 28.02.2017 - B 9 SB 69/16 B
Feststellung eines Grades der Behinderung
Effektiven Rechtsschutz erhält der unbemittelte Beteiligte im sozialgerichtlichen Verfahren auch ohne die Möglichkeit der PKH-Gewährung für ein Gutachten nach § 109 SGG, weil die Gerichte in jedem Fall nach § 103 SGG von Amts wegen ermitteln müssen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen (…vgl BSG Beschluss vom 23.9.1997 - 2 BU 177/97 - SozR 3-1500 § 109 Nr. 2 = BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 5; BSG Beschluss vom 26.8.1998 - B 9 VS 7/98 B - Juris). - LSG Sachsen, 09.07.2009 - L 3 B 300/08
Ausschluss der Übernahme eines Kostenvorschusses im Sinne von § 109 Abs. 1 S. 2 …
Ausgehend von dieser prozesskostenhilferechtlichen Rechtslage hat das Bundessozialgericht im Beschluss vom 26. August 1998 (Az. B 9 VS 7/98 B, JURIS-Dokument) festgestellt, dass dann, wenn das Prozesskostenhilferecht die Gewährung von Prozesskostenhilfe ausdrücklich ausschließt, insoweit auch kein Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe besteht. - LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 3 U 88/16 Bietet der Sachverhalt wie vorliegend keinen Anlass, ein (weiteres) Gutachten von Amts wegen nach § 103 SGG einzuholen, entspricht es der Regel, die gutachtliche Anhörung eines vom Kläger bestimmten Arztes von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen (BSG, Beschluss vom 26. August 1998 - B 9 VS 7/98 B, juris).
- LSG Hamburg, 24.09.2009 - L 1 KR 34/06
Anspruch eines an einer zu somatoformen Funktionsstörungen und zu wiederkehrenden …
Hält er die zur Einzahlung des Kostenvorschusses gesetzte Frist nicht ein, unterbleibt regelmäßig die Ausführung der Beweisanordnung (BSG, Urteil vom 26.8.1998 - B 9 VS 7/98 B - Juris). - LSG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - L 5 KR 4381/15 Der Senat war berechtigt, von dem sich als unbemittelt bezeichnenden Kläger einen Kostenvorschuss anzufordern (BSG, Beschluss vom 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B -, in juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 77/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2019 - L 3 U 117/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2016 - L 3 U 3/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2016 - L 3 U 9/12
- LSG Baden-Württemberg, 19.10.2021 - L 9 R 3589/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2016 - L 3 U 1/14
- LSG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - L 3 SB 2488/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2014 - L 9 R 9/14