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   BSG, 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B   

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https://dejure.org/1998,8153
BSG, 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B (https://dejure.org/1998,8153)
BSG, Entscheidung vom 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B (https://dejure.org/1998,8153)
BSG, Entscheidung vom 26. August 1998 - B 9 VS 7/98 B (https://dejure.org/1998,8153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eimes Anspruchs auf Kostenvorschuss aus Mitteln der Sozialhilfe - Verstoß gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens wegen übermäßig strenger Handhabung verfahrensrechtlicher Schranken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; SGG § 109 Abs. 1 S. 2
    Kostenvorschuß bei Begutachtung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BSG, 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG wird deshalb verletzt, wenn die Gestaltung des Verfahrens nicht in angemessenem Verhältnis zu dem auf Sachverhaltsklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrensziel steht und insbesondere eine Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in der konkreten Situation vermissen läßt (vgl dazu BVerfGE 78, 823, 826; 88, 118, 124, 126 ff [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92] sowie BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2).
  • BSG, 31.01.1979 - 11 BA 129/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Mitwirkung der Beteiligten bei der Sachaufklärung -

    Auszug aus BSG, 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B
    Die Regelung, daß eine Nichtzulassungsbeschwerde auf eine Verletzung des § 109 SGG nicht gestützt werden kann, gilt ausnahmslos (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 34).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 177/97

    Verwirklichung des Rechtsschutzes im im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung

    Auszug aus BSG, 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B
    Dies ist ausgeschlossen (ebenso OVG Hamburg, FEVS 33, 475, 477; BayerVGH in VGHE By 24, 161 bis 164; BVerwG, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 30; vgl ergänzend zu den Problemkreisen auch BSG SozR Nr. 21 zu § 109 SGG sowie Beschluß des 2. Senats des BSG vom 23. September 1997 - 2 BU 177/97, zur Veröffentlichung in SozR 3 § 109 SGG vorgesehen).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 118/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Prozeßgrundrechts auf faires Verfahren

    Auszug aus BSG, 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG wird deshalb verletzt, wenn die Gestaltung des Verfahrens nicht in angemessenem Verhältnis zu dem auf Sachverhaltsklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrensziel steht und insbesondere eine Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in der konkreten Situation vermissen läßt (vgl dazu BVerfGE 78, 823, 826; 88, 118, 124, 126 ff [BVerfG 02.03.1993 - 1 BvR 249/92] sowie BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VH 1/99 R

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch übergangenen

    Denn die Beteiligten haben nach Art. 19 Abs. 4 GG Anspruch auf effektiven Rechtsschutz und dieses Recht darf nicht dadurch verletzt werden, daß die Gestaltung des Verfahrens in nicht angemessenem Verhältnis zu den auf Sachaufklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrenszielen steht und insbesondere eine Rücksichtnahme auf Verfahrensbeteiligte in der konkreten Situation vermissen läßt (vgl dazu BVerfGE 78, 123, 126; und ergänzend BVerfGE 88, 118, 124, 126 ff; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 2 sowie Senatsurteil vom 26. August 1998 - B 9 Vs 7/98 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.12.2009 - L 1 U 2137/09
    Nach § 73 a Abs. 3 SGG sei die Übernahme des Kostenvorschusses im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe nicht möglich, was auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes des effektiven Rechtsschutzes und der Waffengleichheit zwischen unbemittelten und bemittelten Klägern gelte (unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 23.09.1997 - 2 BU 177/97 - und Urteil vom 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 - ).

    Auch bei einem möglicherweise unbemittelten Kläger, der die Einholung eines Gutachtens nach § 109 SGG begehrt, darf das Gericht die Einholung davon abhängig machen, dass der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt (BSG, Beschlüsse vom 26.08.1998 - B 9 VS 7/98 B - und vom 21.1.1958 - 2 RU 256/55 = SozR Nr. 21 zu § 109 SGG).

  • LSG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - L 4 P 1946/10
    Die dem Kläger für das Berufungsverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe erfasst nach dem eindeutigen Wortlaut des § 73a Abs. 3 SGG nicht ein Gutachten nach § 109 SGG (vgl. BSG, Beschluss vom 26. August 1998 - B 9 VS 7/98 B -, in juris; BSG SozR 3-1500 § 109 Nr. 2).

    In der Regel entspricht es auf Grund des Vorgenannten fehlerfreiem Ermessen, einen Kostenvorschuss anzufordern, auch bei einem (möglicherweise) unbemittelten Kläger (vgl. BSG, Beschluss vom 26. August 1998 - B 9 VS 7/98 B -, in juris).

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